Kann jemand eine Geldstrafe nicht zahlen, bleibt neben der Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) noch die Möglichkeit der Arbeit in einer gemeinnützigen Organisation wie z. B. Kirche, Sportverein, Soziale Einrichtungen etc.
Dies muss vorher bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Anträge unter:
Formulare und Merkblätter der Staatsanwaltschaft Hannover
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