Haft bei Geldstrafen wegen Leistungserschleichung vermeiden!

 

Wer in Deutschland ohne einen gültigen Fahrschein fährt, begeht laut Strafgesetzbuch eine Straftat, auch wenn diese erst zur Anzeige gebracht werden muss. Bei mehreren solcher Ereignisse ist das die Regel, aber auch schon beim ersten Mal ist eine Strafanzeige möglich und unabhängig von anderen Strafzahlungen wie z. B. der Nachpreiserhebung von 60,- Euro. 

 

Kann die Geldstrafe nicht gezahlt werden, auch nicht in Raten, droht die Haft. Um solche Fälle zu vermeiden oder sich "frei zu kaufen" kann das Projekt Freiheitsfonds helfen. 

 

Weitere Infos sowie Anträge unter:

www.freiheitsfonds.de

 

Oder sprechen Sie uns an - wir unterstützen Sie dabei!