Ein Ausweg aus der Geld- bzw. Haftstrafe:

 

Kann jemand eine Geldstrafe nicht zahlen, bleibt nur noch die Ersatzfreiheitsstrafe (Haft) oder die Möglichkeit der freien unentgeltlichen (gemeinnützgen) Arbeit.

 

 

 

Anträge unter:

Formulare und Merkblätter der Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Oder sprechen Sie uns an - wir helfen gern!