Egal ob jemand obdachlos, asylsuchend oder geduldet ist - es gibt ein Recht auf ein sogenanntes "Basiskonto" bei einer Bank oder Sparkasse. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag und ein Nachweis zur Identifizierung Ihrer Person, wie z. B. gültigen Pass bzw. Personalausweis oder andere Nachweise, wie z. B. Duldungsbescheid, Aufenthaltstitel o. ä. 
 

Allgemeine Infos und Anträge gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Sollten Sie bzw. Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie sich an die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde der Banken und Sparkassen in Bonn wenden oder das Beschwerdeformular auf der Seite der Verbraucherzentrale verwenden.

 

Wir beraten Sie hierzu, wenn Sie mögen. Auch beim Antrag für ein solches Konto oder bei der Beschwerde unterstützen wir. Sprechen Sie uns einfach an.